
Um es gleich vorwegzunehmen: Die EVP unterstützt die Vorlage zur «Reparatur» des alten Jugendheim-Gesetzes nach wie vor, denn an der Sachlage hat sich seit unserer letzten Parlamentsdebatte nichts geändert: Seit Jahrzehnten werden Heimaufenthalte von Kindern gemeinsam durch Eltern, Kanton und Gemeinden finanziert. Das ist eingespielte Praxis und hat sich bewährt. Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils ist letztes Jahr eine Rechtsunsicherheit entstanden, die nun mittels Gesetzesänderung repariert werden muss, bis das neue Kinder- und Jugendheimgesetz in Kraft tritt, das aktuell in der Kommission für Bildung und Kultur KBIK in der Beratung ist.
Diese Gesetzesreparatur ist umso dringender, als sich Gemeinden und Kanton ohne diese Reparatur noch lange streiten werden – auf Kosten unserer Portemonnaies als Steuerzahler, wohlverstanden! Und manche Gemeinden treten sogar das Kindswohl mit Füssen und stecken Kinder ins Heim, damit sie ihr Budget sanieren können. Diese unwürdigen Zustände und diese Streitereien müssen schnellstens beendet werden – indem wir den ursprünglichen, seit Jahrzehnten bewährten Zustand wiederherstellen! Darüber waren wir uns als Mehrheit des Kantonsrates am 5. Dezember einig und haben diese Gesetzesänderung daher verabschiedet.
Uns irritiert daher der neuerliche Antrag auf Verzicht der Rückwirkung. Es sind nun genau 7 Wochen her, seit wir in diesem Rat genau diese Frage ausführlichst diskutiert haben. Und die Mehrheit des Rates war sich einig, dass die in der Vorlage enthaltene Rückwirkungsklausel per 1. April 2016 zwar vom Demokratieverständnis her etwas störend, doch in diesem Fall ausnahmsweise vertretbar ist, da die Rückwirkung keine Änderung, sondern die Weiterführung der bisherigen Praxis sicherstellt. Und heute reden wir – in einer Redaktionslesung notabene! – schon wieder darüber? Und dies, ohne dass sich eine neue Ausgangslage ergeben hätte. Offenbar ist der einzige Grund für diesen erneuten Antrag der, dass man weitere Fraktionen überreden konnte und nun auf eine Mehrheit hofft. Dieses unübliche Vorgehen grenzt an Zwängerei, führt zu einem ineffizienten und teuren Ratsbetrieb und kommt mir – um beim Thema unseres Gesetzes zu bleiben – als ziemlich schwer erziehbares parlamentarisches Verhalten vor.
Die EVP unterstützt auch noch nach 7 Wochen nach der ersten Beschlussfassung das Vorgehen der Regierung, das alte Gesetz von 1962 mit dem vorliegenden Antrag so zu reparieren, dass die bisherige bewährte Kosten- und Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden wie in den vergangenen Jahrzehnten weitergeführt wird.
Sie lehnt daher den Änderungsantrag ab.
Sie lehnt daher den Änderungsantrag ab.
Votum in der Kantonsratssitzung vom 23.1.17 von Hanspeter Hugentobler, EVP.
Leider folgte der Kantonsrat mit einer unheiligen Allianz von links und rechts meinem Votum nicht…
Weitere Infos zu meinen Vorstössen im Kantonsrat finden Sie unter: Kantonsrat Zürich | Mitglieder | Hanspeter Hugentobler (zh.ch)
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