JA zum neuen Kinder- und Jugendheimgesetz – zum Wohl der Kinder!

Mein Votum im Kantonsrat vom 2.10.2017
Auch wenn heute in diesem Saal wohl morgenfüllend und emotional über das Kinder- und Jugendheimgesetz debattiert wird, möchte ich zu Beginn eines festhalten: In den Kinder- und Jugendheimen in unserem Kanton wird gute und wichtige Arbeit geleistet! Wir machen also nicht ein neues Gesetz, weil die Heime ihren Job nicht gut machen würden. Ganz im Gegenteil: In den Kinder- und Jugendheimen, ganz generell in den sozial- und sonderpädagogischen Organisationen in unserem Kanton tun Tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlichster Berufe Tag für Tag eine wertvolle Aufgabe. Wer gelegentlich oder häufig eine solche Institution besucht, ist beeindruckt von der Qualität und dem Herzblut des Engagements auch in herausforderndsten Situationen. Unsere Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen sind in guten Händen – an dieser Stelle daher einmal ein herzliches Dankeschön an alle Engagierten der Institutionen, um die es heute in der Debatte geht.

Die EVP setzt sich zum Wohl der Kinder- und Jugendlichen dafür ein, dass die Heime ihre gute Arbeit auch unter dem neuen Kinder- und Jugendheimgesetz tun können! Die Volksabstimmung vor einer Woche zur Reparatur des veralteten Jugendheimgesetzes hat es gezeigt: Eine überwältigende Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger will die bisherige bewährte Praxis weiterführen: Auch künftig sollen die Kosten von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen werden. Das Grundkonzept des neuen KJG ist sachdienlich – das Gegenmodell der SVP, das sog. «Marktmodell» lehnen wir hingegen ab; es verfügt über keine Kostensteuerung, zudem ist die Versorgung nicht sichergestellt und die Gemeinden haben grosse Mehrkosten, da viel mehr administrative Arbeiten bei ihnen anfallen.

Die EVP begrüsst das neue Gesamtkostenmodell nach Einwohnerzahl – es vereinfacht die Prozesse, entlastet vor allem kleinere Gemeinden von der Gefahr plötzlicher Kostenexplosionen durch teure Einzelfälle und stellt sicher, dass das Kindswohl und nicht finanzielle Überlegungen im Zentrum stehen. Wir begrüssen auch, dass unser Vorschlag mehrheitsfähig war, dass Heimen zur Aufrechterhaltung der Versorgung auch künftig vom Kanton Investitionsbeiträge gesprochen werden können. Dies ist gerade bei unerlässlichen Gross-Investitionen in naher Zukunft wichtig, da manche Heime über keine grossen finanziellen Reserven verfügen und die laufenden Betriebsbeiträge in besonderen Situationen nicht genügen. In diesem Zusammenhang möchte ich einfach nochmals daran erinnern, dass die meisten Kinder- und Jugendheime keine staatlichen Einrichtungen sind, sondern dass hinter ihnen Stiftungen, Genossenschaften und Vereine stehen, in denen nicht gewinnorientiert, mit viel Idealismus und mit ehrenamtlichen Vorständen gearbeitet wird…Darum sollten wir nicht vergessen: Die Heime tun ihre Aufgabe für Kinder und Jugendlichen unseres Kantons – wir brauchen sie, nicht sie uns! Es ist der EVP deshalb wichtig, dass die Umsetzung des neuen KJG nicht zu einem bürokratischen Wasserkopf führt, sondern dass die Verwaltung die kantonale Gesamtplanung des Angebotes mit Augenmass regelt und das neue Gesetz in einer partnerschaftlichen Haltung zwischen Kanton und Heimen umsetzt.

Zum Wohl der Kinder- und Jugendlichen tritt die EVP auf das neue Kinder- und Jugendheimgesetz ein und lehnt den anschliessenden Rückweisungsantrag ab.

Weitere Infos zu meinen Vorstössen im Kantonsrat finden Sie unter: Kantonsrat Zürich | Mitglieder | Hanspeter Hugentobler (zh.ch)

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