Kindergartenlehrpersonen leisten einen höchst anspruchsvollen und wertvollen Dienst und legen die Grundlage für den künftigen Schulerfolg der Kinder. Sie tun ihre Aufgabe in einem integrativen Setting in Mehrjahrgangsklassen mit bis zu 24 Kindern, die durch die Verschiebung des Einschulungs-Stichtages immer jünger und betreuungsintensiver werden. Sie haben nur 2 bis 4 Halbklassenlektionen, und als erste Bildungsstufe übernehmen sie oft wichtige Triagefunktionen, dies häufig mit eingeschränkten Ressourcen. Der Kindergartenlehrperson kommt die einmalige Rolle zu, Eltern ins Volksschulsystem einzuführen und dabei beratende und bildende Aufgaben zu übernehmen. Zudem ist die Heterogenität auf keiner anderen Bildungsstufe auch nur annähernd so gross wie im Kindergarten.
Umso unverständlicher ist es, dass der Staat für seine angestellten Kindergartenlehrpersonen bis heute keine fairen Anstellungsbedingungen geschaffen hat. Vor bald 25 Jahren wurden Kindergartenlehrpersonen zwar eine Lohnklasse unter den Primarschullehrpersonen eingeordnet – da dies dem Kanton und den Gemeinden aber zu teuer war, wurde mit einem faulen Trick beschlossen, nur 80% des Lohns zu bezahlen; nach einer Lohnklage wurde der Wert nachträglich auf 87 Prozent erhöht. Mit der Einführung des neuen Berufsauftrages für Lehrpersonen im Sommer 2017 wird die Diskriminierung der Kindergartenlehrpersonen nicht etwa behoben, sondern der Kanton legt den Beschäftigungsumfang weiterhin auf 88 Prozent (und nach wie vor in einer tieferen Lohnstufe als Unterstufen- oder Mittelstufenlehrpersonen) fest. Konkret heisst das, dass Kindergartenlehrpersonen nicht 100 Prozent arbeiten können, sondern für die restlichen 12 Stellenprozente einer anderen Aufgabe nachgehen müssten. Dies ist umso störender, als der neue Berufsauftrag zur Berechnung des Beschäftigungsgrades von 88 Prozent unrealistische Pauschalzeiten einsetzt und auf den sog. «begleiteten (!) Pausen» im Kindergarten beharrt, was die tatsächlich unterrichtete Lektionenzahl verringert.
Auch wenn die erwähnten Anstellungsbedingungen der Kindergartenlehrpersonen in juristischer Hinsicht vom Verwaltungsgericht und vom Bundesgericht gestützt wurden, ist es die Verantwortung von Regierung und Parlament des grössten Kantons der Schweiz, nun auf politischer Ebene endlich für Anstellungsbedingungen für seine Kindergartenlehrpersonen zu sorgen, die deren zentralen Bedeutung für das Bildungssystem entsprechen. Schliesslich haben Kanton und Gemeinden ein vitales Interesse daran, dass es auch künftig noch genügend junge Menschen gibt, die den Beruf der Kindergartenlehrperson ergreifen.
Zusammen mit Kantonsrat Moritz Spillmann (SP, Ottenbach) und Kantonsrätin Judith Stofer (AL, Zürich) habe ich daher dem Regierungsrat folgende Fragen gestellt
1. Was hat den Regierungsrat bewogen, die Kindergarten-Lehrpersonen zu Teilzeit-Angestellten zu degradieren?
2. Welche Bedeutung misst der Regierungsrat der Kindergarten-Stufe innerhalb des Bildungssystems bei?
3. Entsprechen die aktuellen Anstellungsbedingungen für Kindergartenlehrpersonen mit einem Maximalpensum von 88 Prozent der ihnen beigemessenen Bedeutung von Frage 2?
4. Welche Auswirkungen hat ein von heute 100% auf ein ab Sommer 2017 auf 88% reduziertes Pensum hinsichtlich IV und weiterer Sozialleistungen?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Folgen dieser Einschränkung des Anstellungspensums auf den ohnehin latent vorherrschenden und mit mehr Schülerinnen und Schülern sich noch verschärfenden Mangel an Kindergartenlehrpersonen?
6. Weil die Kindergartenlehrpersonen nur zu 88 Prozent angestellt sind, hätten sie das Recht, ein weiteres 12-Prozent-Pensum anzunehmen. Die Arbeitszeit muss also so ausgestaltet werden, dass die Kindergartenlehrpersonen zwei Pensen miteinander vereinbaren könnten. Ist dies dem Regierungsrat bewusst?
7. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Kindergartenlehrpersonen während der sogenannten «begleiteten (!) Pause» keine Arbeitszeit und damit auch keine Aufsichtspflicht zu leisten haben, die Kindergartenkinder in diesen Zeiten also unbeaufsichtigt sind? Wie beurteilt er die Haftungsfrage bei Unfällen in der unbeaufsichtigten Zeit?
8. Welchen Handlungsbedarf sieht der Regierungsrat mit Blick auf seine Verantwortung zur Umsetzung der Grundsätze gemäss der kantonalen Personalstrategie -insbesondere im Blick auf fortschrittliche Arbeitsbedingungen und ein faires Lohnsystem?
Die Regierung hat diese Fragen inzwischen beantwortet. Immerhin: Die Bildungsdirektion hat nun einen Bericht zur Situation auf der Kindergartenstufe im Kanton Zürich in Auftrag gegeben. Die detaillierten Antworten auf meine Anfrage finden Sie unter folgendem Link: Kantonsrat Zürich | Mitglieder | Hanspeter Hugentobler (zh.ch)
Weitere Infos zu meinen Vorstössen im Kantonsrat finden Sie unter: http://www.kantonsrat.zh.ch/Mitglieder/Mitglieder.aspx?PersonID=a4fdf66e-9376-4b4e-9728-f7df52f366a3
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