Mein Votum im Zürcher Kantonsrat zum Musikschulgesetz vom 14.3.2016.
Um es gleich vorwegzunehmen: Die EVP hat absolut kein Musikgehör für die KBIK-Mehrheit, die auf das Musikschulgesetz nicht eintreten will!
• 10 Jahre lang wurde am neuen Gesetz gearbeitet
• Ein schlankes, gutes Gesetz ist entstanden, das die Rahmenbedingungen für die musikalische Bildung festlegt und den Musikschulen Perspektiven für die Zukunft gibt
• Die Vernehmlassungsantworten waren mehrheitlich positiv
• Es gab einen Konsens in der letzten Legislatur, den Kantonsbeitrag auf 10 Prozent festzulegen – ein guter Kompromiss zwischen den in der Vernehmlassung geforderten 20% (die eigentlich logisch wären – wie bei den Lehrerlöhnen der Volksschule) und dem kantonalen Sparvorschlag von 3%
• Das Schweizer Volk hat erst im September 2012 mit 73 Prozent JA-Stimmen den Musikbildungsartikel in der Verfassung verankert und damit zum Ausdruck gebracht, dass die Musik gleich lange Spiesse wie der Sport haben soll
• …und wir haben nichts besseres zu tun, als aus finanziellen Gründen einfach das ganze Musikschulgesetz zu versenken?
Bei allem Respekt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Auch als Kantonsrat im ersten Dienstjahr weiss ich schon, dass uns die Wählerinnen und Wähler nicht darum ins Rathaus entsenden, damit wir Anliegen, die das Volk möchte, verhindern und gute Gesetze, an denen 10 Jahre gearbeitet wurde, einfach versenken.
Und in Zukunft wäre es vielleicht ratsam, die Verabschiedung von fertigen Gesetzen in der alten Legislatur vorzunehmen und nicht auf nach den Wahlen zu verschieben…
Die EVP unterstützt das neue Musikschulgesetz…
• …weil es einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der musikalischen Bildung leistet
• …weil so regional und überregional geführte Musikschulen eine gesetzliche Basis erhalten – solche Zusammenschlüsse sind wesentlich sinnvoller, als wenn jede kleine Gemeinde ein paar Musikstunden anbietet
• …weil wir der Meinung sind, dass es nichts als konsequent ist, den «Musikartikel» in der Bundesverfassung umzusetzen und die Organisation, die Anerkennungskriterien und die Finanzierung der Musikschulen gesetzlich zu regeln
Die EVP-Fraktion hofft, dass die Mehrheit des Kantonsrates doch noch Musikgehör beweist und auf das Musikschulgesetz eintritt.
• Die EVP lehnt den KBIK-Antrag auf Nichteintreten ab und unterstützt den Minderheitsantrag auf Eintreten
• Sie lehnt ebenfalls den Minderheitsantrag der FDP auf Rückweisung ab
• Falls auf das Gesetz eingetreten wird, unterstützt die EVP den Minderheitsantrag für einen Kantonsbeitrag von 10 Prozent für die Musikschulen
Vielen Dank!
Nachtrag: Leider hat der Kantonsrat mit 99:64 Stimmen entgegen unserem Antrag beschlossen, nicht auf das Musikschulgesetz einzutreten. Damit wurden 10 Jahre Arbeit an diesem wichtigen Gesetz “versenkt”… Ob Bürgerinnen und Bürger nun das Mittel der Volksinitiative ergreifen, um die musikalische Bildung im Kanton Zürich zu fördern, bleibt abzuwarten.
Weitere Infos zu meinen Vorstössen im Kantonsrat finden Sie unter: Kantonsrat Zürich | Mitglieder | Hanspeter Hugentobler (zh.ch)
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