In den Kindergarten eintretende Kinder werden zunehmend jünger. Jedes Jahr wird der Stichtag für die Einschulung aufgrund der Umsetzung der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) um einen halben Monat vorverschoben. Im August 2020 werden Kinder in den Kindergarten eintreten, die erst wenige Tage zuvor vierjährig geworden sind – bei vorzeitiger Einschulung durch die Eltern sind sie sogar noch jünger.
Gerade diese Kinder brauchen aus entwicklungspsychologischer Sicht mehr Betreuung, Anleitung und Zuwendung. In den Kindertagesstätten gilt als Schlüssel für diese Altersstufe 1:6, also eine Betreuungsperson für sechs Kinder. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieser Schlüssel mit dem Eintritt in den Kindergarten nun schlagartig 1: 21 oder gar 1:24 betragen soll. Hinzu kommt, dass der Kindergarten als erste Stufe der Volksschule die Kinder nicht nur betreuen muss, sondern auch Lerninhalte vermitteln sollte.
Die Umstellung vom Elternhaus oder Hort verunsichert besonders ganz junge Kinder. Der Lernprozess verlangt gerade im ersten Semester des neuen Schuljahres einen kaum mehr zu bewältigenden Einsatz seitens der Lehrperson. Der Unterricht findet in einem altersdurchmischten, integrativen Setting in Mehrjahrgangsklassen statt. Die Lehrpersonen müssen dadurch Kinder in unterschiedlichsten Entwicklungsstadien betreuen, so zum Beispiel auch Kinder mit egozentrischem kleinkindlichen Verhalten, Kinder mit besonderen Bedürfnissen, den Betrieb störende Kinder mit noch nicht abgeklärten Auffälligkeiten, Kinder mit grossem Bewegungsdrang sowie Kinder mit speziellen Begabungen. Ein immer höher werdender Anteil der Kinder ist sich zudem nicht an tägliche Strukturen gewohnt oder spricht kein Deutsch. Solche Kinder bedürfen einer engen Begleitung und müssen einfachste Anweisungen verstehen lernen. Ein selbständiger Toilettenbesuch ist bei manchen Vierjährigen nicht selbstverständlich. Die Lehrperson hat dennoch die volle Aufsichtspflicht über die ihr anvertraute Kindergruppe von bis zu 24 Kindern.
Mit Hilfe einer zusätzlichen Person sollen die Sozialisierung, die sprachliche Verständigung und die Unterstützung im Kindergartenalltag besser gewährleistet werden, damit der Boden für einen zielführenden Unterricht gelegt werden kann. Die Gemeinden sollen daher verpflichtet werden, für den Kindergarten im ersten Semester zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Diese parlamentarische Initiative habe ich am 15.1.18 eingereicht.
Lesen Sie dazu auch den Bericht im Zürcher Oberländer vom 3.2.18
Weitere Infos zu meinen Vorstössen im Kantonsrat finden Sie unter: Kantonsrat Zürich | Mitglieder | Hanspeter Hugentobler (zh.ch)
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.