100% Stellen auch für Kindergartenlehrpersonen

Kindergartenkinder sind uns wichtig – Kindergartenlehrpersonen sind es auch! Im Sinne einer fairen Anstellung habe ich am 15. Januar 2018 folgende Motion im Kantonsrat eingereicht:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit auch Kindergartenlehrpersonen in einer Klasse mit einem Vollpensum von 100% angestellt werden können.”

Die Kindergartenstufe ist die Eingangsstufe der obligatorischen Volksschule und damit Grundlage und Fundament für die weiterführenden Schulstufen. Die Kindergartenstufe bildet einen integralen und unverzichtbaren Teil des Bildungssystems. Umso unverständlicher ist die Anstellungssituation der Kindergartenlehrpersonen. Vor bald 25 Jahren wurden Kindergartenlehrpersonen zwar eine Lohnklasse unter den Primarschullehrpersonen eingeordnet – da dies dem Kanton und den Gemeinden aber zu teuer war, wurde beschlossen, nur 80% des Lohns zu bezahlen; nach einer Lohnklage wurde der Wert durch das Verwaltungsgerichtsurteil vom 3. Februar 1999 nachträglich auf 87 Prozent erhöht.

Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 trat nun der neue Berufsauftrag in Kraft. Neu sollen mit einem Beschäftigungsgrad von 88% 24 Wochenlektionen abgedeckt werden. Die besonderen Unterrichtssequenzen und Gegebenheiten der Kindergartenstufe (Auffangzeiten, begleitete Pausen) werden dabei jedoch nicht berücksichtigt. Die Lehrpersonen auf der Kindergartenstufe arbeiten durchgängig ohne Pausen, denn Kinder im Kindergartenalter können zu keiner Zeit unbeaufsichtigt sein. Die vom Kanton definierte «begleitete Pause» von mindestens 25 Minuten ist eine stufendidaktische Unterrichtssequenz und heisst korrekt «Spiel im Freien», auch bei der «Auffangzeit» handelt es sich um eine individuelle Fördersequenz. Diese unter-scheiden sich bezüglich Intensität für die Lehrperson nicht von der restlichen Unterrichtszeit. Indem diese Zeiten aber nicht als Unterrichtszeit angerechnet werden, erhalten Kindergartenlehrpersonen für ein volles Pensum einer Kindergartenklasse nur 88% Lohn der Lohnkatego-rie II (im Unterschied zu den Primarlehrpersonen, die 100% Lohn der Lohnkategorie III erhalten.

Die Kindergartenlehrpersonen sind aufgrund des zunehmend tieferen Alters ihrer Schülerinnen und Schüler bezüglich Aufsicht und Betreuung stark gefordert. Im Hinblick auf fortschritt-liche Arbeitsbedingungen und ein faires Lohnsystem ist es höchste Zeit, dass der Regierungs-rat die diskriminierenden Anstellungsbedingungen beseitigt und bezüglich Arbeitszeitmodell und Stundenplan-Organisation die Grundlagen dafür schafft, dass auch Kindergartenlehrpersonen in einer Klasse mit einem Vollpensum von 100% angestellt werden können. Entsprechende Anstellungsmodelle gibt es zum Beispiel im Kanton Aargau, wo den Kindergartenlehrpersonen zusätzlich zu ihren 22 Lektionen Unterrichtszeit 1 Lektion Aufwand für die Klassenlehrperson und 5 Lektionen für «weitere, ungebundene Lektionen» (z.B. für Empfangs- und Verabschiedungszeit) angerechnet werden, so dass sie wie die Primarlehrpersonen auf ein 100%-Pensum mit 28 Lektionen kommen.

Lesen Sie dazu auch den Bericht im Zürcher Oberländer vom 3.2.18

Weitere Infos zu meinen Vorstössen im Kantonsrat finden Sie unter: Kantonsrat Zürich | Mitglieder | Hanspeter Hugentobler (zh.ch)

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