JA zur neuen Radio- und TV-Abgabe

DAB-Sender sorgen für eine sichere Radiozukunft in der Schweiz“Die neue Radio- und TV-Abgabe ist fairer, unbürokratischer, günstiger – und hilft auch den Radioprogrammen von ERF Medien.”

Im vergangenen September hat das Parlament die Revision des neuen Radio- und TV-Gesetzes (RTVG) verabschiedet. Da der Schweizerische Gewerbeverband inzwischen dagegen das Referendum ergriffen hat, steht am 14. Juni eine Volksabstimmung darüber an. Worum geht es?

Mit dem revidierten Gesetz löst eine neue Abgabe die veraltete Radio- und TV-Empfangsgebühr ab. Bisher muss diese Gebühr bezahlen, wer über ein betriebsbereites Radio- oder TV-Gerät verfügt. Mit den neuen Radio- und TV-Empfangsmöglichkeiten über PC, Tablet-Computer oder Smartphone konnte dies aber immer weniger kontrolliert werden. Immer mehr konsumierten Radio und TV, ohne Gebühren zu bezahlen. Und ehrliche Gebührenzahlende, die ihren Empfang ordentlich anmeldeten, mussten für die zunehmende Anzahl von „Schwarzsehenden und –hörenden“ bezahlen.

Diese ungerechte Regelung soll nun einer faireren – und  heutigen technologischen Entwicklungen angepassten – neuen Radio- und TV-Abgabe weichen. Sie wird grundsätzlich von allen Haushalten und Unternehmen erhoben und automatisch über die Einwohnerbehörde (für Private) und das Mehrwertsteuerregister (für Unternehmen) an- und abgemeldet. Das mühsame An- und Abmelden durch Einzelpersonen entfällt, bei der Auflösung eines Haushaltes endet die Abgabe automatisch. Die bisherigen schwierigen Kontrollen und damit verbundener Administrationsaufwand entfallen.

Befreit von der neuen Radio- und TV-Abgabe sind Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV – dies sogar fünf Jahre rückwirkend. Keine Abgaben mehr zahlen auch Personen in Alters- und Pflegeheimen – die Abgabe schuldet nur noch das Heim selbst als Kollektivhaushalt. Noch während einer Übergangsfrist von 5 Jahren können zudem Haushalte ohne Radio/TV-Gerät von den Abgaben befreit werden.

Von der Abgabe befreit sind neu auch Familienbetriebe und Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500‘000 Franken. Firmen mit höherem Umsatz zahlen eine abgestufte Gebühr – dabei ist der Tarif so gestaltet, dass mit der neuen Regelung rund 80 Prozent der Firmen keine oder weniger Gebühren bezahlen als heute. Kleine und mittlere Betriebe als Rückgrat der Schweizer Wirtschaft profitieren also von einer Regelung, die vor allem Grosskonzerne kräftig zur Kasse bittet. Insofern erstaunt die heftige Opposition des Schweizerischen Gewerbeverbandes, da dieser doch gemäss eigenen Angaben “die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)” vertritt…

Weil mit dem neuen System auch die aktuellen „Schwarzseher und –hörer“ mitbezahlen müssen, können die Gebühren für alle gesenkt werden – von heute jährlich 462 Franken pro Haushalt für Radio und TV auf künftig ca. 400 Franken pro Jahr. Damit ist die Abgabenregelung des revidierten Radio- und TV-Gesetzes fairer, unbürokratisch und eben auch günstiger.

Mit den Gebühren kann die SRG ihre wichtige Funktion auch weiterhin erfüllen. Der Beitrag der SRG für den Zusammenhalt der Schweiz, die Information und Hintergrundberichterstattung über Politik und Kultur muss auch in Zukunft gewährleistet sein. Diesen Auftrag nur in- und ausländischen – meist werbefinanzierten – privaten Medienunternehmen zu überlassen, hätte negative Auswirkungen auf unsere Demokratie. Die Ergänzung der Medienangebote von SRG und privaten Medienunternehmen hat sich bewährt.

ERF Medien profitieren von dieser Zusammenarbeit zum Beispiel auch beim Projekt FENSTER ZUM SONNTAG: So können ERF Medien und Alphavision ihre beliebte TV-Sendung seit bald 20 (!) Jahren Woche für Woche kostenlos auf SRF zwei und SRF info ausstrahlen.

Mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes werden Gebührengelder künftig auch mehr zur Förderung neuer Technologien eingesetzt. Konkret heisst das, dass bei Annahme des Gesetzes der Bund mit Geldern aus den Radio- und TV-Abgaben auch die Betriebskosten neuer Verbreitungstechnologien wie Digitalradio DAB+ fördert. Konkret heisst das, dass ERF Medien ab Inkrafttreten des revidierten Radio- und Fernsehgesetzes mit massiv günstigeren Sendekosten für Radio Life Channel und Radio ERF Plus rechnen könnte. Es wäre nur fair, wenn mit der neuen Regelung so ein kleiner Teil der Radio- und Fernsehgebühren auch für die Verbreitung unserer christlichen Radioprogramme eingesetzt werden können.

Zusammen mit vielen anderen privaten Medienunternehmen und dem Verband der Schweizer Privatradios VSP unterstützen daher auch ERF Medien die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes.