Ja zum Musikschulgesetz!

Es war eine schwarze Stunde für die musikalische Bildung, am 14. März 2016, als eine unheilige Allianz in diesem Rat aus SVP, FDP, CVP, und GLP das Musikschulgesetz versenkte. 10 Jahre lang hatte man bereits am neuen Gesetz gearbeitet. Ein schlankes, gutes Gesetz war entstanden, das die Rahmenbedingungen für die musikalische Bildung festlegte und den Musikschulen Perspektiven für die Zukunft gab. Die Vernehmlassungsantworten waren mehrheitlich positiv. Es gab einen Konsens in der vorletzten Legislatur, den Kantonsbeitrag auf 10% festzulegen. Und das Schweizer Volk hatte erst im September 2012 mit 73 Prozent JA-Stimmen den Musikbildungsartikel in der Verfassung verankert und damit zum Ausdruck gebracht, dass die Musik gleich lange Spiesse wie der Sport haben sollte. Aber es half alles nichts: Die Kantonsratsmehrheit versenkte das Musikschulgesetz mit 99:64 Stimmen.
Sehen Sie, darum bin ich ein Fan der direkten Demokratie: Das Volk kann eingreifen, wenn das Parlament den Volkswillen nicht mehr spürt, oder wie in diesem Fall vor drei Jahren vom Sparvirus befallen wird. Und das Volk hat eingegriffen und mit der vorliegenden Initiative Druck gemacht. Und siehe da: Es hat genützt – der alte neue Gesetzesentwurf wurde wieder hervorgeholt und steht nun als verbesserter Gegenvorschlag zur Abstimmung bereit!
Die EVP unterstützt den Gegenvorschlag…
• …weil es an der Zeit ist, den «Musikartikel» in der Bundesverfassung umzusetzen und die Organisation, die Anerkennungskriterien und die Finanzierung der Musikschulen gesetzlich zu regeln
• …weil er einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der musikalischen Bildung leistet
• …weil er die verschiedenen Aspekte präziser regelt als die Initiative
• …und weil der Kanton bei der musikalischen Bildung finanziell auch etwas mehr in die Pflicht genommen wird
Ich will an dieser Stelle aber auch gleich die Hauptkritik der EVP am Gegenvorschlag erwähnen: Wir sind – zusammen mit SP, Grüne und AL der Meinung, dass der Kantonsbeitrag nicht nur 10%, sondern 20% betragen sollte – damit hätten wir dann die gleiche Kantonsbeteiligung wie bei der Volksschule. Und wir fordern, dass der maximale Elternbeitrag nicht bei 50% festgelegt wird, sondern bei 43% – es ist nicht einzusehen, warum für die musikalische Bildung in einigen Gemeinden so hohe Elternbeiträge erhoben werden können, dass nur Reiche sich diese für ihre Kinder leisten können.
Im Sinne der Ratseffizienz erwähne ich ebenfalls gleich an dieser Stelle, dass wir sämtliche Angebots- und Qualitäts-Abbau-Anträge von SVP und/oder FDP ablehnen werden.
Die EVP-Fraktion freut sich jedenfalls, dass heute voraussichtlich ein hellerer Morgen für die musikalische Bildung im Kanton Zürich anbricht.
Votum in der Kantonsratssitzung vom 21.10.19 von EVP-Kantonsrat Hanspeter Hugentobler.
Unter Medienberichte können Sie nachlesen, was die Presse über meine Voten und Vorstösse berichtet.
Weitere Infos zu meinen Vorstössen im Kantonsrat finden Sie unter: Kantonsrat Zürich | Mitglieder | Hanspeter Hugentobler (zh.ch)
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