Diskriminierung von Kulturschaffenden mit religiösem Hintergrund?

Die Gleichbehandlung gehört zu den grundlegenden Elementen unserer Demokratie – das gilt auch für die Coronakrisen-Unterstützungsmassnahmen. In diesem Zusammenhang habe ich im Kantonsrat am 29. Juni 2020 die nachfolgende Anfrage an die Zürcher Kantonsregierung eingereicht.
Die Veranstaltungsverbote aufgrund der Corona-Krise führten die Kulturschaffenden über Nacht in eine existenzielle Krise. Der Bundesrat beschloss daher ein Kultur-Unterstützungspaket im Umfang von 280 Millionen Franken, davon rund 70 Millionen für den Kanton Zürich. Bei der Verteilung dieser Gelder im Kanton Zürich zeigt sich nun, dass Kulturschaffende, deren Veranstaltungen in kirchlichen Räumen durchgeführt werden und/oder von einem religiösen Veranstalter durchgeführt werden, leer ausgehen.

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