JA zu mehr Organisationsautonomie, NEIN zur Kommunalisierung der Schulleitungen!

Die EVP hat ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung der Bildungsdirektion über die Schulorganisation eingereicht. So stimmt sie der Erweiterung der Organisationsautonomie der Schulgemeinden zu, lehnt aber die Kommunalisierung der Schulleitungen strikt ab.
Die Schulen sollen künftig grössere Freiheiten erhalten, ihre Schulleitungsorganisation den örtlichen Bedürfnissen anzupassen. Die damit künftig auch erlaubte Einführung einer weiteren Hierarchiestufe mag vor allem in grösseren Schulen Sinn machen, wo sich keine Schulpflegemitglieder mit den nötigen zeitlichen und fachlichen Kompetenzen finden lassen, um mehreren Schulleitungen vorzustehen. Generell ist die (heutige) schlanke Schulleitungsorganisation ohne weitere Hierarchiestufe aus Sicht der EVP einem Modell mit einer zusätzlichen Leitungsebene aber vorzuziehen. Mit einer weiteren Erhöhung der Schulleitungs-Vollzeiteinheiten könnte der Kanton einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass das bisherige schlanke Schulleitungsmodell auch in Zukunft gelebt werden kann – bei der heutigen Überbelastung der Schulleitung besteht die Gefahr, dass Schulen künftig eine Leitung Bildung einführen, um die einzelnen Schulleitung zu entlasten.

Absolut einig geht die EVP mit dem Vernehmlassungsvorschlag, dass die Schulleitung neu für die Beurteilung der Lehrpersonen zuständig ist. Das aktuelle Mitarbeiterbeurteilungssystem ist hoffnungslos veraltet, sehr aufwändig und der Schulqualität wenig dienlich. Es ist an der Zeit, dass Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulpflege von der heutigen Alibiaufgabe entlastet werden und dass künftig die Schulleitungen als direkte Vorgesetzte mit ihren Lehrpersonen jährlich ein zeitgemässes Mitarbeitendengespräch mit Rückblick und Beurteilung des vergangenen Jahres und mit Zielvereinbarung für das Folgejahr führen. Die Schulpflege soll dabei nur noch als Rekursinstanz für die Lehrpersonen mitwirken und der aktuell betriebene administrative Aufwand soll auf ein Minimum reduziert werden.

Klar nein sagt die EVP zum Ansinnen der Regierung, aus «Spar-Gründen» die Schulleitungen wieder zu kommunalisieren, damit der kantonale Lohnanteil von 20% auch noch den Gemeinden aufgebürdet werden kann. Es ist nicht einzusehen, weshalb nach (fast) komplett erfolgter Kantonalisierung des Schulpersonals nun bei den Schulleitungen wieder der “Rückwärtsgang” eingelegt werden soll – mit allen Nachteilen, die dies vor allem für Schulleitungen mit kleinerem Pensum hat, die auch noch Unterricht erteilen (zwei Arbeitgeber, zwei Pensionskassen etc.). Zudem bringt die Massnahme der Steuerzahlerin und dem Steuerzahler nichts – die Kosten werden lediglich vom Kanton zu den Gemeinden verschoben. Es wäre sogar zu befürchten, dass finanzschwache Gemeinden aufgrund der Kostenverschiebung an anderen Stellen zu Lasten der Schulqualität sparen müssten.