Im Einsatz für die Freiheit

BundeshausEs war auf meiner Maturareise in den 80er-Jahren nach Berlin. Vor der Einfahrt in Westberlin wurde unser Zug gestoppt und von DDR-Polizisten mit Hunden auf blinde Passagiere abgesucht, die nach West-Berlin flüchten wollten. Beklemmend auch der Grenzübertritt nach Ost-Berlin: In kabinenartigen Schleusen wurden wir von einem DDR-Beamten unter die Lupe genommen. Und während des ganzen DDR-Besuches hatten wir den Eindruck, beschattet zu werden. Als 19-Jährige entwickelten wir damals ein ganz neues Gefühl für den Wert der Freiheit. Ich vergesse nie, wie wir zurück im Westen mit Cola-Büchsen auf die Freiheit anstiessen…

Für uns in der Schweiz ist die Freiheit selbstverständlich geworden. Wann haben Sie sich das letzte Mal darüber gefreut, dass Sie frei leben können? Dabei tun wir gut daran, uns für diesen zentralen Grundwert einzusetzen. Nicht umsonst werden wir in der Präambel unserer Bundesverfassung ermahnt: „…dass nur frei ist, wer seine Freiheit gebraucht…“

Ein Bestandteil dieser Freiheit ist die Meinungs- und Informationsfreiheit. Sie ist für das Funktionieren eines demokratischen Staates geradezu unerlässlich. Die Medien haben dabei als „Vierte Gewalt“ eine wichtige Funktion. In der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ wird festgehalten: „Das Recht auf Information, auf freie Meinungsäusserung und auf Kritik ist ein grundlegendes Menschenrecht. Journalistinnen und Journalisten sichern den gesellschaftlichen Diskurs. Sie halten sich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen und lassen sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten, die Wahrheit zu erfahren. Sie verteidigen die Freiheit der Information…“ Diese Erklärung fordert uns Medienschaffende heraus, trotz Medienwandel, Kostendruck und Druckversuchen unser tägliches Schaffen in den Dienst der Freiheit zu stellen.

Dieser Einsatz für die Freiheit ist gefährlich. Gemäss „Reporter ohne Grenzen“ wurden 2014 119 Medienschaffende entführt, 178 inhaftiert und 66 getötet. Eine „Rangliste der Pressefreiheit“ zeigt, dass die Unterdrückung der Medien nicht nur in kriegführenden Ländern zugenommen hat, sondern dass auch andere Staaten den „Schutz der nationalen Sicherheit“ vorschieben, um die Pressefreiheit einzuschränken. Auf den Top-Plätzen der Pressefreiheits-Rangliste befinden sich die nordischen Länder, die Schweiz rangiert auf Platz 20, die USA auf Platz 49, und auf den letzten Plätzen 176-180 befinden sich China, Syrien, Turkmenistan, Nordkorea und Eritrea.

Das Engagement für die Freiheit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Im Schwyzer Bundesbriefmuseum steht der denkwürdige Satz des Künstlers Walter Clénin zu seinem riesigen Wandbild über den Rütlischwur: „Freiheit als Grundwert menschlichen Seins, begründet durch Demokratie und von göttlichem Willen“.

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